Kosten

Private Krankenversicherung / Beihilfe

Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und durch die Beihilfe übernommen. Ich empfehle Ihnen, sich möglichst vor der Therapieaufnahme über die Regelungungen zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung zu informieren.

 

Gesetzliche Krankenversicherung / Kostenerstattungsverfahren

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Bedingung unter der das sog. Kostenerstattungsverfahren zum Tragen kommen kann: 

Als gesetzlich Krankenversicherte haben Sie einen Rechtsanspruch (§13, Abs. 3 SGB V) auf eine psychotherapeutische Behandlung, die zeitnah und in einer angemessenen (örtlichen) Entfernung stattfindet. Sollte dies aufgrund der Versorgungssituation bei einem Psychotherapeuten, der mit gesetzlichen Kassen abrechnet, nicht möglich sein, dann haben Sie die Möglichkeit, im Vorfeld einer Therapieaufnahme die Kostenerstattung für psychotherapeutische Leistungen in einer Privatpraxis für Psychotherapie zu beantragen. 

In begründeten Einzelfällen werden Ihnen dann die entstehenden Kosten bzw. ein Teil der Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet.

 

Den offiziellen Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer zum Kostenerstattungsverfahren erhalten Sie über den folgenden Link als pdf-Datei (hier).

Ich unterstütze Sie gern bei der Beantragung der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.

 

Selbstzahler

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, unser Angebot als Selbstzahler(in) in Anspruch zu nehmen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der gültigen GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten, analog der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte).

Die Kosten einer Familien- oder Paartherapie werden grundsätzlich nicht von Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen.